Mittwoch, 18. Juli 2007

Grundgesetzänderung I

Heute Vormittag hatte ich endlich einmal Zeit und Gelegenheit, über eine tief greifende Reform unseres Grundgesetzes nachzudenken. Schließlich müssten einige Passagen neu strukturiert und völlig neu formuliert werden, um unsere Freiheit in unserer moderneren Welt besser zu beschützen. Wie man als Innenminister nun generell vorgeht, möchte ich Ihnen hier beispielhaft demonstrieren:

Artikel 1

[Menschenwürde]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Wie Sie sicherlich alle wissen, existiert in Deutschland eine enorm große Terrorgefahr. Noch nie war die Gefahr so groß, Opfer eines terroristischen Anschlags islamistisch-fundamentalistischer Terroristen zu werden, wie dieser Tage. Aus dem Grund müssen Ermittlungsbehörden weitergehende Befugnisse erhalten. Das sehe ich genauso wie die deutlich überwiegende Mehrheit der Bevölkerung. Aus dem Grund brauchen wir eine Grundgesetzänderung. Mein erster Vorschlag wird daher konkret lauten:

Artikel 1

[Menschenwürde]

(1) Die Würde des Menschen ist in der Regel unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist das Bestreben aller staatlichen Gewalt.

Diese beispielhafte Änderung wäre sicherlich nur ein kleiner Schritt für einen Innenminister, aber ein großer Schritt für deutsche Ermittlungsbehörden! Sie müssen sich immer das Ziel vor Augen halten.

Angela hat meinen Vorschlag übrigens schon für gut befunden. Das freut mich schon.

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